- Unterstandslose
- Ụn|ter|stands|lo|se, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (österr.): Wohnsitzlose[r]: In den Passagen der Geschäfte liegen U. Ein Clochard lässt seine Füße bis auf den Gehsteig hängen (Sobota, Minus-Mann 381).
Universal-Lexikon. 2012.